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Auch wenn die Zahl der Anstellungen auf Zeit in Deutschland reduziert werden soll: Ein befristeter Vertrag bleibt für viele, vor allem junge Jobsuchende, der Einstieg in den Beruf. Welche Punkte dabei zu beachten sind, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ein befristeter Vertrag ist rechtlich mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag gleichzusetzen. Allerdings müssen Arbeitgeber bei dieser Variante ganz bestimmte Spielregeln beachten. Was erlaubt ist und was nicht - darüber klärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, auf. Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Service-Info: Weitere wichtige Regelungen im Arbeitsvertrag finden Sie in unserer kostenlosen Checkliste:
Veröffentlicht
07.05.2018