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Fast jede zweite Neueinstellung ist eine Einstellung auf Zeit. Davon betroffen sind besonders Berufseinsteiger. Doch ein befristeter Vertrag kann auch Karrierewege öffnen.
Die erste Stelle nach der Ausbildung oder dem Studium ist etwas ganz Besonderes. Allerdings ist häufig auch ein Wermutstropfen dabei. Denn der erste Job hat vielfach ein Verfallsdatum. Einer Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage zufolge, waren im Jahr 2016 45 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen befristet. Und besonders Berufseinsteiger schaffen den Einstieg in die Arbeitswelt nur über eine befristete Anstellung.
Für junge Hochschulabsolventen und Jobneulinge, die gerade ihre Ausbildung beendet haben, hat ein Vertrag auf Zeit ungewohnte und herausfordernde Folgen: Ungewissheit, Planungsunsicherheit und Zukunftsängste. Schließlich wissen Sie als Betroffener nicht, ob und wie es nach dem Ablauf Ihres Vertrages weitergeht. Sie stehen also unter einem besonderen Druck. Geht es um befristete Arbeitsverträge, unterscheidet man zwischen der Befristung mit Sachgrund, wenn zum Beispiel nur vorübergehend Bedarf an einer Arbeitskraft besteht oder der Arbeitnehmer etwa eine Schwangerschaftsvertretung übernimmt, und der sogenannten sachgrundlosen Befristung. Sie ist besonders verbreitet. Arbeitgeber haben demnach die Möglichkeit, eine Stelle zu befristen, auch wenn kein Sachgrund dafür vorliegt. Von der Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung können Arbeitgeber Gebrauch machen, wenn unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sind:
Bietet Ihnen ein Arbeitgeber eine befristete Stelle an, ist es wichtig, dass Sie bei aller Euphorie über den ersten Job einige Dinge zum Umgang mit dieser Vertragsform beachten:
Übrigens: Auch in der Politik beschäftigt man sich mit dem Thema der befristeten Verträge. Der Regierungsentwurf der Großen Koalition sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten zukünftig nur noch 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen dürfen. Text: Daniela Lukaßen-Held
Service-Info: Mehr Informationen über weitere wichtige Regelungen im Arbeitsvertrag finden Sie in unserer kostenlosen Checkliste:
Veröffentlicht
09.03.2018