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Es ist ein Schock für viele Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber meldet Insolvenz an. Was passiert jetzt? Hier findest du Antworten auf wichtige Fragen.
Solange das Amtsgericht über den Insolvenzantrag nicht entschieden hat, bleibt für dich als Arbeitnehmer zunächst alles beim Alten. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und du bist weiterhin dazu verpflichtet, deine Arbeitsleistung zu erbringen. Du solltest allerdings eine Aufstellung aller offenen geldwerten Ansprüche gegenüber deinem Arbeitgeber erstellen.
Gehaltszahlungen, die vor der Insolvenzeröffnung ausstehen, müssen vom Arbeitgeber nicht mehr geleistet werden. Du musst diese Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Sollte nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch Vermögen vorhanden sein, wird dieses unter den Insolvenzgläubigern – dazu gehörst auch du – verteilt. Du solltest außerdem umgehend Insolvenzgeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.
Insolvenzgeld gibt es für ausstehendes Arbeitsentgelt, allerdings maximal für drei Monate. Die Beantragung erfolgt über die Website der Bundesagentur für Arbeit. Die Antragsfrist beträgt zwei Monate nach Insolvenzeröffnung.
Ja, du bist auch nach der Insolvenzeröffnung an deine arbeitsvertraglichen Pflichten gebunden. In Zweifelsfällen solltest du dich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deiner zuständigen Gewerkschaft beraten lassen.
Nein, es gibt kein spezielles Kündigungsrecht aufgrund der Insolvenz. Allerdings kann es bei einer Umstrukturierung des Unternehmens zu Kündigungen kommen. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss mit diesem die Umstrukturierung verhandelt werden. Zudem ist ein Sozialplan abzuschließen.
Unter bestimmten Umständen kannst du das Arbeitsverhältnis in der Insolvenz durch eine außerordentliche fristlose Kündigung beenden. Dafür benötigst du jedoch einen wichtigen Grund.
Deine Urlaubsansprüche bleiben bestehen und bereits genehmigter Urlaub kann nicht einfach widerrufen werden. Für alle Fragen rund um Urlaub ist der vorläufige Insolvenzverwalter oder der Insolvenzverwalter zuständig. Wenn du weiterarbeitest, erwirbst du auch weitere Ansprüche auf Erholungsurlaub.
Dieser Artikel wurde mithilfe von Automatisierungstechnologie überarbeitet
Veröffentlicht
08.05.2023