Geschäftsmann trägt Kiste mit persönlichen Gegenständen an einem sonnigen Tag © Westend61 / Getty Images

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Wann ist der letzte Arbeitstag, wenn man bis zum 15. kündigt?

Du hast beschlossen, deinen Job zu kündigen – herzlichen Glückwunsch zu diesem mutigen Schritt! 🚀 Jetzt geht’s ans Eingemachte: Wann genau ist dein letzter Arbeitstag, wenn du bis zum 15. kündigst? Klingt simpel, ist es aber nicht immer. Denn der Teufel steckt in den Details – zum Beispiel in Kündigungsfristen, Zugangsterminen und den Formulierungen im Arbeitsvertrag. Keine Sorge – wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du deinen Austrittstermin rechtssicher berechnest und warum du dir den Kalender lieber ganz genau anschauen solltest.


Kurz & knapp zusammengefasst:

Wenn du bis zum 15. eines Monats kündigst, heißt das noch lange nicht, dass du am Monatsende schon raus bist. Entscheidend ist, wann deine Kündigung beim Arbeitgeber eingeht – und ob die gesetzliche Kündigungsfrist von 28 Kalendertagen eingehalten wird. Je nach Zugangstag kann dein letzter Arbeitstag also zum 15. oder zum Monatsende des Folgemonats liegen.

Gesetzliche Kündigungsfristen: Was gilt grundsätzlich?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im § 622 Abs. 1 klar:
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer*innen beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Wichtig zu wissen:

  • 4 Wochen bedeutet hier 28 Kalendertage, nicht ein ganzer Monat.

  • Die Frist beginnt am Tag nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitgeber.

Oder anders gesagt: Nicht das Datum auf deinem Schreiben zählt, sondern der Tag, an dem es tatsächlich im Büro deines Arbeitgebers ankommt. Einwurf in den Briefkasten nach Feierabend? Gilt meist erst am nächsten Werktag.

Beispiel gefällig? So sieht die Fristberechnung in der Praxis aus:

Zugang der Kündigung

Fristende (28 Tage)

Erster zulässiger Kündigungstermin

Letzter Arbeitstag

 2. Mai

29. Mai

31. Mai

31. Mai

15. Mai

12. Juni

15. Juni

15.Juni

30. März

26. April

30. April

30. April

Die Muster-Kündigung Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer ist eine perfekte Vorlage & informiert Dich zudem über Fristen während und nach der Probezeit. 

Kündigen bis zum 15. – das bedeutet konkret:

Du willst zum Monatsende raus? Dann muss deine Kündigung mindestens 28 Tage vorher beim Arbeitgeber angekommen sein.
Rechnest du zurück, heißt das: spätestens am 2. oder 3. des Monats muss das Schreiben zugehen – je nach Monatslänge.

Beispiel:
Du willst zum 31. August gehen → Deine Kündigung muss spätestens am 3. August zugehen.
Wenn du am 15. August kündigst, ist dein Austritt erst am 15. September möglich.

Und was steht im Vertrag? Warum du das Kleingedruckte kennen solltest

Neben der gesetzlichen Grundregel können auch individuelle Arbeits- oder Tarifverträge andere Fristen vorsehen. Lies also genau nach!

Typische Abweichungen:

  • Längere Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit – oft bei Kündigung durch den Arbeitgeber.

  • Verkürzte oder taggenaue Fristen in Kleinbetrieben (bis 20 Mitarbeitende) oder wenn es einzelvertraglich vereinbart wurde.

  • Probezeit? Dann gilt meist: 2 Wochen Kündigungsfrist – und zwar zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB).

🔍 Tipp: Wenn du unsicher bist, lohnt sich ein Blick in deinen Vertrag – oder ein schneller Check bei Gewerkschaft, Betriebsrat oder Anwält*in.

Was du beim letzten Arbeitstag beachten solltest

Kündigung ist das eine – ein professioneller Abgang das andere. Hier ein paar Punkte, die dir den Abschied leichter machen (und deinen Ruf retten):

Frühzeitig informieren: Sag deinem Team rechtzeitig Bescheid – niemand mag Überraschungen.

Saubere Übergabe: Dokumentiere laufende Projekte, erstelle Übergabelisten und hilf beim Onboarding deiner Nachfolge.

Firmeneigentum zurückgeben: Laptop, Schlüssel, Diensthandy – alles abgeben, idealerweise mit Übergabeprotokoll.

Kontaktdaten hinterlassen: Bleib vernetzt – wer weiß, wo ihr euch wieder begegnet.

Reflektieren: Was hast du gelernt? Was möchtest du anders machen? Und was lief richtig gut?

Fazit: Kündigen bis zum 15. – und dann?

Der Zugang deiner Kündigung bestimmt, wann dein letzter Arbeitstag sein kann. Kündigst du am oder bis zum 15., endet dein Job frühestens 28 Tage später, also entweder zum Monatsende oder zum 15. des Folgemonats.

🗓️ Ohne korrekte Frist = keine wirksame Kündigung.
Deshalb: Rechne genau, prüfe deine Unterlagen – und plane deinen Ausstieg mit Weitsicht.

Zuletzt aktualisiert am: 13.05.2025