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Manchmal ist eine Arbeit weder zumutbar noch zulässig. Hier erfährst Du, wann du eine Arbeit verweigern kannst? Wann Du eine Abmahnung erhältst und wann sogar die fristlose Kündigung droht.
Ist die kleine Kaffeepause zwischendurch schon Arbeitsverweigerung. Nicht so richtig, oder?
Der erste Anhaltspunkt liefert Dir Dein Arbeitsvertrag. Prinzipiell musst Du alle darin vereinbarten Leistungen erbringen, inklusive der genannten Nebenpflichten. Dazu zählt jetzt vielleicht nicht die kleine Kaffeepause, aber ungeliebte lange Meetings. Wer sich vor einem Meeting drückt, dem könnte eine Strafe erwarten. Also Vorsicht! Die Definition besagt hier, dass es sich nämlich um das willentliche Nichterfüllen Deiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag handelt. Anders wäre das bei Krankheit, dann besteht keine Arbeitsverweigerung.
Auch hier gibt es zahlreiche Fälle, wo man die Arbeit verweigern kann oder zum Teil sogar muss. Hier ein paar Beispiele:
Wer seine Arbeitsverweigerung mit keinen der oben genannten Gründe rechtfertigen kann, dem drohen Konsequenzen. So sieht ein üblicher Prozess bei Arbeitsverweigerung aus:
Wie kann Arbeitgeber bei einer Arbeitsverweigerung vorgehen? Hier eine kurze Schritt für Schritt Anleitung:
Zuerst muss man im Arbeitsvertrag nachschauen, ob man als Arbeitgeber im Recht oder Unrecht ist. Wenn ein Arbeitnehmer trotz vertraglicher Regelung seine Arbeit verweigert, dann schaue ob es andere Beweggründe gibt, z. B. religiöse Konflikte, Gefahrensituationen oder illegale Tätigkeit?
Wenn der Arbeitnehmer unrechtmäßig seine Arbeit verweigert, kannst Du ihn erst mündlich oder schriftlich ermahnen. Vielleicht ist dem Mitarbeiter sein Fehlverhalten überhaupt nicht bewusst. Manchmal reicht das auch schon aus um den Konflikt zu lösen.
Sollte eine Ermahnung nicht ausreichen, solltest Du als Arbeitgeber unbedingt eine schriftliche Abmahnung verfassen. Vor Gericht ist eine fristlose Kündigung ohne vorheriger Abmahnung nur sehr schwer zu begründen.
Ob eine ordentliche oder fristlose Kündigung vonnöten ist, liegt je nach Einzelfall im Ermessen des Arbeitgebers. Umso höher der finanzielle Schaden auf Seiten des Arbeitgebers ist, umso schneller sollte die Kündigung in Kraft treten.
Eben genannter Schaden, kann vom Arbeitnehmer zurückgefodert werden. Ob und wie hoch eine Schadensersatzforderung zulässig ist wird je im Einzelfall gerichtlich entschieden. Du solltest Dich dabei mit einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten.
Veröffentlicht
09.05.2024
Author:in
Jennifer Schnarr