Manchmal ist es für Bewerber besser, wenn sie ein Vorstellungsgespräch abbrechen

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Darf man ein Vorstellungsgespräch abbrechen?

Manchmal läuft ein Vorstellungsgespräch überhaupt nicht wie erwartet: Der Chef ist unfreundlich, der Job ein anderer als der ausgeschriebene und die Fragen sind zum Weglaufen. Aber darf man ein Jobinterview überhaupt abbrechen? Und wenn ja, wie?


Um es gleich vorwegzunehmen: Ja, natürlich darf man ein Vorstellungsgespräch abbrechen. Aber nur dann, wenn es sich wirklich um einen Notfall handelt. Hier sind die drei häufigsten Gründe dafür.

Grund 1: Die Stelle entspricht nicht der Ausschreibung

Leider kommt das gar nicht so selten vor: Als das Unternehmen die Stelle ausgeschrieben hat, stand noch gar nicht genau fest, wie die konkreten Aufgaben aussehen würden. Mit diesen werden Sie nun im Vorstellungsgespräch konfrontiert und stellen fest, dass Sie diese gar nicht erfüllen (wollen). Natürlich dürfen Sie dies offen zugeben, zum Beispiel so: „Vielen Dank für das Gespräch, aber ich habe das Gefühl, dass sich neue Anforderungen ergeben haben, die meinem Profil nicht entsprechen. Ich möchte daher meine Bewerbung zurückziehen und bitte um Verständnis, dass ich das Gespräch an dieser Stelle beende. Vielen Dank für Ihre Zeit und die Möglichkeit, mich Ihnen vorstellen zu dürfen.“

Grund 2: Was mache ich hier eigentlich?

Kennen Sie diesen Gedanken auch aus Vorstellungsgesprächen? Manchmal ist der erste Eindruck wirklich schlecht: Das Bürogebäude ist alt und muffig, die potenziellen Kollegen machen einen unsympathischen Eindruck und der Vorgesetzte wirkt total desinteressiert. Hier aber gilt: Drehen Sie sich nicht gleich in der Tür wieder um, sondern geben Sie dem Gespräch eine Chance. Und nur, wenn Sie merken, dass der Personaler Ihnen wirklich gar nicht zuhört, ist es an der Zeit, zu handeln. Zum Beispiel so: „Ich merke in diesem Gespräch, dass Sie sehr viel zu tun haben. Wollen wir vielleicht einen neuen Termin vereinbaren?“ So besteht immerhin die Möglichkeit, dass er Ihnen doch noch seine Aufmerksamkeit schenkt. Und sollte er stattdessen darauf eingehen, können Sie es sich ja immer noch anders überlegen und den folgenden Termin notfalls absagen.

Grund 3: Unangenehme Fragen

Inzwischen ist sie zum wahren Klassiker in Vorstellungsgesprächen geworden: Die Frage, wie viele Smarties in einen Smart passen. Natürlich kann man da innerlich schon mal die Augen verdrehen. Jedoch: Der Personaler möchte damit ihre Kreativitäts- und Lösungskompetenz testen – oder Ihre Stressresistenz. Manche fiese Frage im Vorstellungsgespräch, die den Bewerber herausfordert, ist also durchaus legitim. Anders sieht es aus, wenn der Personaler Fragen stellt, die er nicht fragen darf, zu Ihrem Sexualleben oder Ihrer Religion beispielsweise. Ihre Reaktion könnte dann lauten: „Ich möchte mich bei Ihnen für das Gespräch bedanken. Jedoch haben mir Ihre Fragen deutlich gemacht, dass eine Zusammenarbeit für mich nicht infrage kommt. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, dass ich unseren Termin vorzeitig beende.“

Tipps für einen höflichen Abgang

Es ist also keinesfalls unmöglich, erhobenen Hauptes aus der unangenehmen Situation herauszukommen. Folgende Regeln sollten Sie dafür aber unbedingt im Hinterkopf behalten:

  • Lassen Sie Ihren Gesprächspartner aussprechen und ergreifen Sie erst dann das Wort, wenn er fertig ist.
  • Bedanken Sie sich auf jeden Fall zunächst einmal für das Gespräch, denn unabhängig davon, wie schlecht dieses aus Ihrer Sicht verlaufen ist, hat sich Ihr Gesprächspartner Zeit für Sie genommen.
  • Drücken Sie deutlich aus, dass Sie das Gespräch beendet möchten.
  • Begründen Sie diesen Wunsch. Vielleicht kann Ihr Gesprächspartner Ihre Argumente sogar nachvollziehen.
  • Werden Sie auf gar keinen Fall persönlich!
  • Bleiben Sie konsequent.
  • Reichen Sie dem Personaler zum Abschied die Hand, bevor Sie den Raum verlassen.
  • Verhalten Sie sich bis zum Schluss professionell. Das bedeutet: Die Wut darf sich erst im Auto oder zu Hause entladen.

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Veröffentlicht
13.11.2018