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Eine längere Auszeit vom Job - sei es für eine Weltreise oder eine Promotion - ist für viele ein Traum. Doch was ist beim unbezahlten Urlaub zu beachten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und klären über Rechte und Regeln auf.
Wie funktioniert unbezahlter Urlaub in Deutschland? Die Anzahl der Urlaubstage, die einem Arbeitnehmer zustehen, wird normalerweise im Arbeitsvertrag festgelegt. Was passiert jedoch, wenn man bereits alle Urlaubstage aufgebraucht hat? In diesem Artikel werden die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema unbezahlter Urlaub in Deutschland erläutert.
Im Prinzip gibt es kein Recht auf unbezahlten Urlaub. Eine solche Vereinbarung ist immer eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Obwohl es kein Recht auf unbezahlten Urlaub gibt, ist es trotzdem möglich, eine Vereinbarung zu treffen.
Ja, der Arbeitgeber kann unbezahlten Urlaub ablehnen, ohne dafür einen besonderen Grund nennen zu müssen. Normalerweise werden betriebliche Gründe als Begründung genannt, wie beispielsweise das Fehlen einer geeigneten Vertretungskraft. Es gibt keine Möglichkeiten, gegen eine Ablehnung vorzugehen.
Nach oben gibt es keine Grenze, aber normalerweise dauert unbezahlter Urlaub einige Monate bis zu einem Jahr. Eine längere Dauer kann dazu führen, dass es schwierig wird, den Anschluss oder Einstieg in die Arbeit wiederzufinden.
Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Wenn es jedoch im Betrieb ein allgemeines Prinzip gibt, dass jeder unbezahlten Urlaub nehmen darf, außer einem Einzigen, der abgelehnt wird, kann sich dieser darauf berufen.
Während des unbezahlten Urlaubs sind Beschäftigte für ihre Sozialversicherungen selbst verantwortlich. Ohne Entgelt gibt es nur in der Krankenversicherung noch einen nachwirkenden Versicherungsschutz von einem Monat. Danach müssen sie sich freiwillig kranken- und pflegeversichern oder auch selbst weiter in die Rentenversicherung einzahlen.
Wer einen unbezahlten Urlaub plant, sollte frühzeitig mit dem Arbeitgeber verhandeln, um Klarheit zu schaffen. Es besteht jedoch das Risiko, dass ein neuer Arbeitgeber skeptisch ist, wenn ein potenzieller Mitarbeiter sich schon vor Beginn der Arbeit um eine Auszeit kümmert.
Eine Alternative zum unbezahlten Urlaub ist ein Teilzeitmodell für zwei Jahre, bei dem Beschäftigte ein Jahr arbeiten und dafür nur die Hälfte ihres Gehalts erhalten. Im folgenden Jahr machen sie dann Urlaub und erhalten erneut nur die Hälfte ihres Gehalts. In diesem Modell werden die Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin vom Arbeitgeber übernommen.
Veröffentlicht
14.02.2023