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Nicht immer klappt es mit der gewünschten Abi-Note. Das muss jedoch nicht gleich bedeuten, dass Abiturienten ihren Studienwunsch aufgeben müssen. Sie haben zahlreiche Möglichkeiten, um dennoch den Weg an die Hochschule zu schaffen.
Die Konkurrenz um Studienplätze ist groß. Und wer sich über mögliche Studiengänge informiert, bekommt schnell den Eindruck, dass vor allem Überflieger eine Chance auf einen Platz an der Hochschule haben. Schüler mit eher ausbaufähigen Abitur-Schnitt zweifeln dann schnell, ob die Noten überhaupt zum Studieren reichen. Was im ersten Moment für Unwohlsein sorgt, ist aber kein Grund zur Panik. «Wer Abitur hat, darf studieren. Mit dem Abi erwirbt man die so genannte Hochschulzugangsberechtigung», erklärt Cort-Denis Hachmeister vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Diese Berechtigung erlaubt jedem Abiturienten an jeder staatlichen Universität, Hochschule für Angewandte Wissenschaften oder Dualen Hochschule jeden grundständigen Studiengang aufzunehmen. Über die Homepage des Hochschulkompasses der Hochschulrektorenkonferenz können sich angehenden Studierende informieren, welche Studiengänge an welchen Orten unter welchen Bedingungen möglich sind. Hier sind alle Studiengänge aller Hochschulen in Deutschland aufgelistet.
Schwierig wird es für diejenigen, die ein Fach studieren wollen, bei dem es mehr Bewerber als Plätze gibt - das ist vor allem in der Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie in der Pharmazie und mit Einschränkungen auch in der Psychologie der Fall. Hier kommt dann der Numerus Clausus (NC) ins Spiel - sprich: Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, und die Abiturnote und andere Faktoren werden bei der Auswahl der Kandidaten als Kriterien hinzugezogen. «Für über die Hälfte der rund 10.000 in Deutschland angebotenen grundständigen Studiengänge gibt es jedoch keinen NC. Man kann sich also unabhängig von seiner Note einschreiben», erklärt Cort-Denis Hachmeister. In diesen zulassungsfreien Studiengängen sei gewissermaßen der Studienplatz bei Vorliegen einer entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung garantiert, erläutert Martin Scholz, Vorstandsvorsitzender der Gibet - Gesellschaft für Information, Beratung und Therapie an Hochschulen. Ausnahmen gibt es bei künstlerischen Studiengängen. Hier muss man meist eine besondere Eignung nachweisen. Außerdem können die Hochschulen etwa ein Vorpraktikum oder einen Sprachnachweis fordern.
Grundsätzlich sollten Studieninteressierte immer möglichst frühzeitig beginnen, sich mit dem Thema Studienwahl zu befassen. «Das große Angebot an studienvorbereitenden Maßnahmen sowie die Studienberatung unterstützen dabei, einen nötigen Abgleich der individuellen Interessen und Fähigkeiten mit den Anforderungen und Erwartungen von Studiengängen zu gewährleisten», sagt Jörn Alphei, stellvertretender Leiter der Abteilung Studium und Lehre an der Georg-August-Universität Göttingen. Die Uni Göttingen bietet neben Informationsveranstaltungen beispielsweise mit einem Self-Assessment-Tool eine virtuelle Studienorientierung an. Im Allgemeinen dienen Studienberatungen als erste Anlaufstelle bei allen Fragen rund um Fächerwahl, Bewerbung, Zulassung oder Studienstart.
Klappt es mit dem Erst-Wunsch für das Studienfach nicht, ist das kein Beinbruch. Cort-Denis Hachmeister empfiehlt, bei der Bewerbung für die Hochschule «mehrgleisig zu fahren, um am Ende nicht ohne Studienplatz dazustehen». Man sollte sich nicht nur für den einen absoluten Wunsch-Studiengang an einer Hochschule bewerben, sondern zumindest eine zulassungsfreie Alternative im Blick haben. Zudem haben Interessenten bei zulassungsbeschränkten Fächern manchmal Glück. Wenn es nicht so viele Bewerber wie in den vorgegangenen Jahren gibt, rutscht man möglicherweise über das Nachrück- oder das Losverfahren noch in den Studiengang. Daher gilt: Trotzdem die Unterlagen abschicken! Alternativ können angehende Studierende selbst an einigen Stellschrauben drehen. Die Erfahrungen von Martin Scholz zeigen, dass ein Studienwunsch drei Bestandteile hat: Studienfach, Studienort und Zeitpunkt des Studiums. «Wenn die Bedingungen beziehungsweise Vergabekriterien zur Erreichung des Wunschstudiengangs am gewünschten Ort, zum gewünschten Zeitpunkt nicht mit der Qualität der Noten zu erreichen sind, dann können Veränderungen an einer oder mehreren der Bestandteile weiterhelfen», erklärt Martin Scholz. Eine Variante wäre etwa zu prüfen, ob der Wunschstudiengang an anderen Standorten möglicherweise zulassungsfrei ist. Gerade wenn Abiturienten zulassungsbeschränkte Fächer studieren und dazu noch an einen beliebten Studienort wollen, kann es schwierig werden, da die Auswahlgrenzen wegen der Vielzahl an Bewerbungen höher liegen. Daher empfiehlt es sich, seine Unterlagen immer an mehreren Universitäten oder Hochschulen abzugeben. Jörn Alphei verweist auf die Möglichkeit der Wartesemester: «Bewerbungen auf zulassungsbeschränkte Studiengänge können auch zum nächsten Bewerbungstermin wiederholt werden, so dass gegebenenfalls auch eine Zulassung über die Wartezeitquote möglich wird.» Die Wartezeit ist die Zeit zwischen dem Abitur und dem Beginn des Studiums. Sie fließt bei einigen Studiengängen mit in die Auswahl ein. Infos zu den Wartezeiten finden sich in der Regel auf den Webseiten der Hochschulen.
Veröffentlicht
24.05.2019