Wusstest Du, dass es unzulässige Formulierungen im Arbeitszeugnis gibt? Grundsätzlich gilt, dass Dein Arbeitszeugnis wohlwollend verfasst sein muss. Falls allerdings tatsächlich ein gravierendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers vorliegt, so ist dies im Zeugnis klar zum Ausdruck zu bringen und zwar nicht als verschlüsselte Formulierung. Die folgende Zusammenstellung gibt Dir einen Überblick über gängige unzulässige Kodierungen - quasi der unerlaubten Geheimsprache im Zeugnis - und deren Bedeutung.