Erfahre alles über die Bedeutung von Pausenzeiten im Arbeitsrecht. Vom Schutz vor Überanstrengung bis zu rechtlichen Vorgaben – wir werfen einen Blick auf die wichtige Rolle von Pausen im Arbeitsalltag.
Pausenzeiten sind mehr als nur kurze Unterbrechungen im Arbeitstag. Sie sind ein gesetzlich verankertes Schutzinstrument, um Arbeitnehmer vor Überlastung zu bewahren. Laut Arbeitszeitgesetz (§4 und §5) richten sich die Mindestdauern der Pausen nach der täglichen Arbeitszeit.
Arbeitnehmer, die zwischen 6 und 9 Stunden pro Tag arbeiten, haben Anspruch auf eine 30-minütige Pause (Arbeitszeitgesetz §4). Für diejenigen, die mehr als 9 Stunden arbeiten, sind es mindestens 45 Minuten (Arbeitszeitgesetz §5). Bei weniger als 6 Stunden täglicher Arbeitszeit besteht kein Anspruch auf eine gesetzlich geregelte Pause.
Pausen müssen nicht zwingend am Stück genommen werden. Mit Zustimmung des Betriebsrats können sie in kleinere Abschnitte über den Tag verteilt werden. Wichtig dabei: Unterbrechungen von weniger als 15 Minuten gelten nicht als Pausen, sondern als reguläre Arbeitszeit. Selbst wenn Arbeitnehmer freiwillig auf Pausen verzichten, dürfen diese nicht als bezahlte Arbeitszeit abgerechnet werden.
Bußgelder drohen, wenn diese Regelungen missachtet werden. Im Straffall können die Bußgelder bundesweit zwischen 50 Euro und mehreren Tausend Euro liegen.
Der Gesetzgeber differenziert zwischen verschiedenen Pausenarten:
Arbeitspause: Festgelegt im Arbeitsvertrag, bietet diese Pause Ruhe und Erholung für den Arbeitnehmer.
Betriebspause: Durch betriebliche Umstrukturierungen oder Störungen bedingt, zählt sie als bezahlte Arbeitszeit und nicht als Pause.
Bildschirm- bzw. Lärmpause: Dienen der Entlastung und fallen nicht unter die Arbeitspausenregelung, wenn sie den Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung entsprechen.
Ruhezeit zwischen Arbeitstagen: Mindestens 11 Stunden müssen zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten liegen, wie im Arbeitszeitengesetz §5 festgelegt.
Bestimmte Branchen, darunter Krankenhäuser, Landwirtschaft, Verkehrsbetriebe, haben Ausnahmen in der Ruhezeiten-Regelung. Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen oder -schichten kann hier um bis zu 1 Stunde verkürzt werden, unter der Bedingung, dass andere Ruhezeiten auf mindestens 12 Stunden verlängert werden (Arbeitszeitengesetz §5).
Arbeitnehmer haben Freiheit bei der Gestaltung ihrer Pausen. Laut einer Umfrage nutzen 50 Prozent die Zeit für einen Austausch mit Kollegen. Nur 15 Prozent entspannen allein. Bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung kann der Arbeitgeber den Verbleib im Betrieb während der Pausen vorschreiben.
Selbst bei gesetzlichen Pausenregelungen gibt es keine Zugeständnisse für Raucher. Arbeitgeber können bei exzessiven Raucherpausen mit Abmahnungen reagieren, das Rauchen in Betriebsgebäuden und -geländen untersagen und diese Pausen außerhalb der regulären Zeiten von der Arbeitszeit abziehen.
Veröffentlicht
13.11.2023
Author:in
Tatjana Junker