"Hitzefrei" – ein Wort, das Dir sicherlich aus Deiner Schulzeit noch ein Begriff ist. Aber nicht nur der Schuldirektor sondern auch Dein Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur" gegeben ist.
In der heißen Zeit des Jahres fällt das Arbeiten bei hohen Temperaturen schwer. Die Schule genehmigt bei besonders heißen Tagen hitzefrei und die Büroräume sind durch den Arbeitgeber meist durch Klimaanlagen ausgestattet, wie wmn.de berichtet. Im Homeoffice hingegen kann man schlecht sagen, dass man sich jetzt einfach mal "hitzefrei" nimmt – oder?
Zum Schutz der Arbeitnehmern vor unzumutbaren Temperaturen wurden in der Arbeitsstättenverordnung einige Regelungen festgehalten. So heißt es dort, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur" zu gewährleisten.
Sobald eine Temperatur von mehr als 26°C im Raum herrscht, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für einen Schutz vor der Sonne zu sorgen. Klettern die Temperaturen auf über 30°C ist er schließlich auch dazu angehalten, weitere Vorkehrungen zu treffen. In der Praxis finden dann das Bereitstellen von Getränken und angepassten Arbeitzeiten Anwendung.
Gänzlich zu warm ist es dann, wenn das Thermometer über 35°C erreicht. Ab diesem Messwert ist der Arbeitsraum nicht mehr geeignet. Aber auch das heißt noch nicht gleich, dass hitzefrei die Lösung ist. Der Arbeitgeber ist zunächst noch dazu angehalten eine Lösung für die hohen Temperaturen zu finden.
Eventuell konntest Du es Dir schon denken, aber für die Raumtemperatur in Deinen eigenen vier Wänden ist Dein Arbeitgeber nicht verantwortlich. Das ist schlicht dem geschuldet, dass er nicht für die Einrichtung der Räumlichkeiten zuständig war und somit keinen Maßnahmen nachgehen muss.
Daher gilt, dass man als Arbeitnehmer eigenverantwortlich für die Umstände im Homeoffice ist. In machen Fällen lohnt es sich allerdings mit der Führungskraft das Gespräch zu suchen und nachzufragen, ob eine Klimaanlage oder zumindest ein Venitlator vom Unternehmen gestellt werden kann.
Sollte sich der Arbeitgeber nicht darauf einlassen und es in den eigenen vier Wänden nicht mehr auszuhalten ist, bleibt nur noch die Rückkehr ins Büro.
Veröffentlicht
27.06.2022