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Als Ergänzung zum Arbeitszeugnis sind sie perfekt: Mit Referenzen und Empfehlungsschreiben stellen Bewerber ihre Kompetenzen noch mehr ins rechte Licht.
Sie sind so etwas wie das Tüpfelchen auf dem i und das, womit Sie sich von Ihren Mitbewerbern wirklich unterscheiden können: Referenz- und Empfehlungsschreiben. Was in den USA bei einem Bewerbungsverfahren längst dazu gehört, wird bei uns bisher nur von wenigen Bewerbern genutzt. Dabei bieten die persönlichen Beurteilungen gute Möglichkeiten, um sich die eigenen Qualitäten und Vorzüge von Dritten bestätigen zu lassen. Denn während das Arbeitszeugnis häufig sehr allgemein formuliert ist und es wenig Raum für Persönliches lässt, spiegeln Empfehlungsschreiben einen persönlichen Eindruck wieder.
Bevor Sie sich für eines der Schreiben entscheiden, sollten Sie wissen, in was sich beide Formen voneinander unterscheiden. So ist das Empfehlungsschreiben in der Regel an eine bestimmte Person gerichtet und inhaltlich auf die Anforderungen der neuen Stelle zugeschnitten. Das Referenzschreiben hingegen ist auf eine frühere Tätigkeit des Bewerbers bezogen. Welche Form für Sie sinnvoll ist, müssen Sie für sich entscheiden. Beide haben ihre Vor- und Nachteile: • Referenzschreiben können Sie für jede Bewerbung nutzen, da sie nicht an eine bestimme Person gerichtet und eher allgemein formuliert sind. Allerdings gehen sie nicht speziell auf die Kompetenzen ein, die für die neue Stelle vielleicht erforderlich sind. • Empfehlungsschreiben sind individuell gestaltet und fokussieren sich auf den neuen Job. Der Nachteil: Sie können Empfehlungsschreiben nicht für mehrere Bewerbungen nutzen, eben weil sie so sehr auf eine Stelle Bezug nehmen.
Um Ihre Bewerbungsmappe mit einem der Schreiben aufwerten zu können, nehmen Sie zunächst den persönlichen Kontakt zu früheren Arbeitgebern oder Vorgesetzten aus Praktika oder Traineezeiten auf, zu denen Sie ein gutes Verhältnis haben. Überlegen Sie sich im Vorfeld, wer wirklich etwas über Sie, Ihre Kompetenzen und Ihre Arbeitsweise sagen kann. Je höher die Position der Person im Unternehmen ist, desto wirkungsvoller ist ein Referenz- oder Empfehlungsschreiben häufig. Klären Sie zudem mit dem Verfasser, ob er damit einverstanden ist, dass sich Ihr potenzieller neuer Arbeitgeber gegebenenfalls noch einmal telefonisch mit ihm in Verbindung setzt, um noch offene Fragen zu klären. Ganz wichtig: Das jeweilige Schreiben sollte auf Firmenpapier gedruckt sein. Zudem muss erkennbar sein, welche Position der Referenzgeber im Unternehmen hat. Darüber hinaus ist es sinnvoll, wenn er seine Kontaktdaten mit angibt, sodass er von Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber bei Fragen angerufen werden kann. Damit es möglichst aussagekräftig ist, sollte die Referenz oder das Empfehlungsschreiben folgende Punkte beinhalten: • Woher kennt der Verfasser Sie und in welchem Verhältnis steht er zu Ihnen? Ist er Ihr ehemaliger Vorgesetzter? Handelt es sich um einen Personalverantwortlichen? • Wann und wo haben Sie miteinander gearbeitet? • Welche Qualitäten schätzt er besonders an Ihnen? • Wo sieht er Ihre persönlichen Stärken? • Wodurch haben Sie sich besonders verdient gemacht? Bedeutsam ist es, dass das Schreiben sehr persönlich und individuell gehalten ist und Sie und Ihre Arbeitsweise im Mittelpunkt stehen. Auch das Schreiben in der Ich-Form zeichnet die Empfehlung aus.
Sicherlich haben Sie viele Kontakte, die Ihnen ein Empfehlungs- oder Referenzschreiben erstellen würden. Beschränken Sie sich dennoch auf höchstens drei Referenzen als Ergänzung zu Ihren restlichen Unterlagen. Wird eine Bewerbungsmappe zu umfangreich, haben Personalverantwortliche häufig keine Zeit, alles gründlich durchzusehen. Das Problem: wichtige Informationen werden so womöglich übersehen. Wenn Sie über mehrere Referenzen oder Empfehlungen verfügen, überlegen Sie, welche drei besonders aussagekräftig sind. Denn es nützt Ihnen wenig, wenn das Schreiben zwar auf das Firmenpapier eines namhaften Unternehmens gedruckt ist, es sich inhaltlich jedoch nur aus allgemeinen Floskeln zusammensetzt.
Nicht immer haben Unternehmen Zeit, um einen persönlichen Bericht über ehemalige Arbeitnehmer zu verfassen. Fragen Sie dennoch bei Ihren ehemaligen Vorgesetzten nach, ob Sie diese als Referenzkontakte in Ihrem Anschreiben oder in Ihrem Lebenslauf angeben dürfen. Erklären diese sich einverstanden, benennen Sie bis zu drei Ansprechpartner in Ihren Unterlagen, zu denen der Empfänger der Bewerbung Kontakt aufnehmen darf. Geben Sie hierzu die Namen der jeweiligen Personen, ihre Positionen, die Unternehmensnamen und die Kontaktdaten an. Text: Daniela Lukaßen
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Veröffentlicht
30.11.2016