Chatbot Konzeptdesign  © Carol Yepes / Getty Images

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Bewerbung schreiben mit ChatGPT – ja oder nein?

Die Künstliche Intelligenz ist derzeit in aller Munde und bei vielen Menschen längst im Arbeitsalltag angekommen. Das gilt auch für ChatGPT, wobei die KI gerne als „Alleskönner“ gefeiert wird. Aber kann sie auch Bewerbungen schreiben und wenn ja, wie sinnvoll ist das? Hier kommt die Antwort.


Auf die Frage, ob Du eine Bewerbung mit ChatGPT schreiben solltest oder nicht, antwortet die Künstliche Intelligenz selbst: „Ja, ChatGPT kann Dir bei der Erstellung einer Bewerbung helfen. Es kann nützliche Tipps und Anleitungen zur Verfügung stellen, um eine professionelle Bewerbung zu erstellen. Allerdings sollte ChatGPT nicht die alleinige Quelle für Deine Bewerbung sein“. Eine Bewerbung sekundenschnell durch KI verfassen zu lassen und damit die perfekten Unterlagen für eine Jobzusage in den Händen zu halten, ist demnach eine unrealistische Erwartungshaltung. Die Beantwortung der Frage erfordert stattdessen eine genauere Analyse…

Die perfekte Bewerbung mit wenigen Klicks? Eher nicht!

Um zu verstehen, wie Dir Künstliche Intelligenz im Bewerbungsprozess helfen kann, ist es erst einmal wichtig, ihre grundlegende Funktionsweise zu verstehen. Moderne KI ist in der Lage, eigenständig Texte in der Wunschsprache zu verfassen, deren Rechtschreibung und Grammatik überraschend gut ist. Allerdings müssen ihr dafür die notwendigen Informationen geliefert werden, was insbesondere bei einer Bewerbung gilt – schließlich können Dein Lebenslauf, Deine Soft Skills & Co nicht einfach im Internet recherchiert werden. Das macht bereits deutlich, dass die Bewerbung mithilfe von Künstlicher Intelligenz eine gewisse Vorarbeit notwendig macht.

In der Theorie kannst Du der KI zwar die Aufgabe stellen, einfach ein allgemeines Anschreiben zu verfassen. Allerdings ist ein solches für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nur in den wenigsten Fällen ausreichend. Eventuell erkennen die Personaler sogar, dass es sich um eine KI-generierte Bewerbung handelt. Zumindest werden sie aber merken, dass Du Dir wenig Mühe gemacht hast, dem Anschreiben eine individuelle Note zu verpassen. Ganz so einfach wie erhofft, ist es demnach nicht, eine Bewerbung von ChatGPT schreiben zu lassen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Du vollständig auf die KI-Unterstützung verzichten musst.

Wo Mensch und KI zusammenarbeiten, entstehen optimale Ergebnisse

Niemand muss einen Chatbot oder andere intelligente Programme nutzen, um eine perfekte Bewerbung zu verfassen. Auf Nummer sicher gehst Du daher nach wie vor, indem Du selbst kreativ wirst und Dich gegebenenfalls durch Experten unterstützen lässt. Es ist aber möglich, Künstliche Intelligenz ebenfalls als Unterstützung einzusetzen. Sie verrät Dir beispielsweise den typischen Aufbau für ein Anschreiben oder sie sorgt für eine korrekte Rechtschreibung, falls Du diesbezüglich Schwierigkeiten hast. In der Zusammenarbeit zwischen Mensch und KI können demnach mit geringerem Zeitaufwand ebenso perfekte Ergebnisse entstehen, wie bei der Zusammenarbeit von Menschen. Prinzipiell stehen Dir hierfür zwei Herangehensweisen offen: 

  1. Entweder lieferst Du dem Chatbot alle relevanten Informationen zu Dir und der Stelle, auf die Du Dich bewirbst, um darauf basierend ein individualisiertes Anschreiben verfassen zu lassen,
  2. oder Du nutzt ein allgemeines, von ChatGPT verfasstes Anschreiben als Ausgangspunkt, um diesen anschließend eigenständig zu individualisieren und ihm den letzten Schliff zu verpassen.

Das Fazit ist daher weder ein klares „Ja“ noch ein unbedingtes „Nein“. Jeder muss selbst entscheiden, ob und wie er sich im Bewerbungsprozess durch KI helfen lassen möchte. Allerdings lässt sich niemals mit Sicherheit ausschließen, dass die Personaler eine KI-generierte Bewerbung identifizieren – oder dafür eine entsprechende Software nutzen. Manche Unternehmen würden dies vielleicht als modern bewerten, andere als faul. Erneut gilt es deshalb, diese Grundsatzentscheidung nach eigenem Ermessen zu treffen, bis es eines Tages vielleicht offizielle Aussagen der betreffenden Arbeitgeber zum Thema gibt.

Veröffentlicht
05.09.2023