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Wer sich aus einer Festanstellung auf einen neuen Job bewirbt, geht damit ein Risiko ein: Was, wenn der jetzige Chef davon Wind kriegt? Wir haben einige Tipps, wie Sie den Wechsel elegant lösen.
Die Gründe, sich aus einer Festanstellung heraus auf einen neuen Job zu bewerben, sind vielfältig: Umstrukturierungen, fehlende Aussichten auf eine Beförderung oder einfach nur der Wunsch, sich beruflich weiterzuentwickeln. Dazu kommt, dass Sie sich mit sicherer Anstellung in einer guten Verhandlungsposition befinden. Nicht nur haben Sie gegenüber Bewerbern, die arbeitslos sind, ohnehin schon die besseren Karten. Sie können es sich auch leisten, wählerischer zu sein. Arbeitszeit und Gehalt lassen sich einfach viel besser verhandeln. Denn falls sich im Vorstellungsgespräch herausstellt, dass die neue Stelle Ihren Vorstellungen doch nicht hundertprozentig entspricht, dann können Sie ganz bequem „nein“ sagen – das wissen auch die Arbeitgeber.
Doch da gibt es noch die andere Seite. Und diese impliziert, dass Ihr aktueller Vorgesetzter von Ihrer Bewerbung erfahren und darüber alles andere als begeistert sein könnte. Zwar gibt es die kleine Chance, dass er Ihnen eine Gehaltserhöhung oder Beförderung anbietet. Darauf setzen sollten Sie allerdings nicht, denn ebenso könnte er „das Fremdbewerben“ als einen Vertrauensbruch deuten. Das ist besonders ungünstig, wenn Ihre Bewerbung keinen Erfolg hat. Und genau aus diesem Grund sollten Sie bei Ihrer Bewerbung größtmögliche Diskretion bewahren.
Das mag sich zunächst selbstverständlich anhören, ist aber aus der Laune heraus schnell getan. In der Teeküche beispielsweise, auf der Firmenfeier oder beim gemeinsamen Lästern über den Chef auf dem Flur. Das gilt natürlich auch für Soziale Netzwerke, in denen Sie nicht kundtun sollten, dass Sie auf der Suche nach einer neuen Anstellung sind.
Und das bedeutet: Führen Sie Bewerbungstelefonate zuhause, wo Sie ungestört sind. Und kommen Sie nicht plötzlich im Anzug zur Arbeit, wenn Sie dies zuvor nicht getan haben, nur weil Sie nach Feierabend noch ein Vorstellungsgespräch haben.
Zwar sollte ein Arbeitgeber ohnehin nicht mit Ihrer Bewerbung hausieren gehen, trotzdem sollten Sie vermeiden, dass er Ihren Noch-Arbeitgeber kontaktiert, um sich über Sie zu erkundigen. Ein Sperrvermerk in Ihrer Bewerbung informiert den Personaler, dass Sie sich in einer Festanstellung befinden und er Ihre Bewerbung vertraulich behandeln sollte. Sie können ihn entweder direkt in die Betreffzeile schreiben oder aber Ihre Bitte im Schlusssatz formulieren. Im Betreff könnten Sie schreiben: „Mit der Bitte um Vertraulichkeit: Meine Bewerbung als ...“ Und im Schlusssatz können Sie sogar noch etwas ausführlicher auf die Problematik eingehen: „Da ich mich momentan in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie, diese Bewerbung vertraulich zu behandeln.“ Drücken Sie sich dabei unbedingt höflich aus und nutzen Sie das Wort „Vertraulichkeit“ anstelle von „Sperrvermerk“. Und: Stellen Sie auf gar keinen Fall Forderungen – zum Beispiel nach Diskretion.
Wenn Sie dennoch Sorgen haben, dass Ihr Vorgesetzter von Ihrer Bewerbung erfahren könnte, weil die Firmen sehr vernetzt sind, entfernen Sie am besten den Namen Ihres Arbeitgebers und Ihre Position aus Ihrer Bewerbung. Anstelle von „Arbeitgeber XY“ schreiben Sie besser „mittelständisches Unternehmen aus der Branche XY“. Bedenken Sie, dass Sie in diesem Fall natürlich auch keine Zeugnisse und Beurteilungen mitsenden dürfen. Und achten Sie darauf, dass Sie Ihren Arbeitgeber nicht auf Ihren Online-Profilen nennen. Weil all zu strenge Geheimhaltung dazu sorgen kann, dass Ihre Chancen auf den Job schwinden, gibt es noch eine etwas elegantere Möglichkeit: Gegen Sie einfach in Ihrem Anschreiben an, dass Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber erst im persönlichen Gespräch nennen möchten.
Ob Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber nennen oder nicht: Auf gar keinen Fall sollten Sie sich hinreißen lassen, während Ihres Bewerbungsgespräches Unternehmensdetails auszuplaudern. Dies könnte Ihnen nicht nur durch Ihren aktuellen Arbeitsvertrag verboten sein, sondern auch beim eventuell neuen Arbeitgeber Misstrauen wecken.
Eigentlich sollte auch dies eine Selbstverständlichkeit sein, trotzdem kündigen viele Arbeitnehmer ihren Job bereits, nachdem sie eine mündliche Zusage erhalten haben. Falls es mit dem neuen Job nicht klappt, kann das bedeuten: drei Monate kein Arbeitslosengeld und eine Bewerbung aus der Arbeitslosigkeit heraus. Deshalb warten Sie besser, bis Sie den Vertrag auch tatsächlich unterschrieben haben. Text: Birte Schmidt
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Veröffentlicht
18.12.2018