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Wenn man sich während der Arbeitszeit einen Arzttermin nimmt, gibt es einige Dinge zu beachten. Um welche Regelungen und Pflichten es dabei geht, erklären Rechtsexperten. Muss ich meinen Arbeitgeber über Arztbesuche informieren?
Rechtsexperten sagen, dass man seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren muss, sobald man weiß, dass man einen Arzttermin hat. Der Arbeitgeber muss die Möglichkeit haben, sich darauf einzustellen und zu disponieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn man außerplanmäßig nicht zur Arbeit erscheint.
Wer krank und damit arbeitsunfähig ist, darf jederzeit zum Arzt gehen. Dies ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, aber die Vergütungspflicht besteht trotzdem fort. Anders sieht es bei Vorsorgeterminen aus. Hier muss man, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit gehen, es sei denn, der Arzt bietet keine anderen Zeiten an.
Laut Gesetz muss man nach drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, aber im Arbeitsvertrag oder auf Anordnung des Arbeitgebers kann auch schon am ersten Tag verlangt werden.
Rechtsexperten sagen, dass es keinen Zwang gibt, Urlaub zu nehmen, wenn man zum Arzt gehen möchte. Dies wäre im Falle einer Arbeitsunfähigkeit und einer fehlenden Krankschreibung nicht erlaubt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Urlaub zu beantragen, wenn man zum Beispiel einen wichtigen Vorsorgetermin wahrnehmen möchte, der sonst nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden kann.
In jedem Fall ist es wichtig, die Regelungen im Arbeitsvertrag genau zu kennen und sich rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Ob Arztbesuche während der Arbeitszeit bezahlt werden, hängt von den Regelungen im Arbeitsvertrag und dem individuellen Fall ab. Tjark Menssen von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erklärt, dass es Unternehmen gibt, die Arztbesuche als unbezahlte Freistellungen ansehen, während andere Arbeitnehmer für diese Zeit voll bezahlen. In vielen Fällen wird jedoch eine Lösung gefunden, bei der die Arbeitszeit entsprechend angepasst wird, um den Arztbesuch zu ermöglichen.
Abschließend lässt sich sagen, dass es wichtig ist, seinen Arbeitgeber über geplante Arztbesuche so schnell wie möglich zu informieren und sich über die Regelungen im eigenen Arbeitsvertrag im Klaren zu sein. Ob Arztbesuche während der Arbeitszeit bezahlt werden, hängt von den individuellen Umständen ab und sollte mit dem Arbeitgeber besprochen werden.
Wenn ein Kind zum Arzt muss, gibt es unterschiedliche Regelungen, die zu beachten sind. In erster Linie ist es wichtig zu unterscheiden, ob das Kind krank ist und betreut werden muss oder ob es sich um eine planbare Vorsorgeuntersuchung handelt.
Im Falle einer planbaren Vorsorgeuntersuchung, sollten Arbeitnehmer versuchen einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen.
Wenn das Kind jedoch krankheitsbedingt betreut werden muss und es sich um eine kurze Krankheit handelt, haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, bezahlt zu Hause zu bleiben und das Kind zu betreuen. Dies schließt auch entsprechende Arztbesuche ein.
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung, in der sie Kinderkrankengeld erhalten. Bis April 2023 dürfen sich Eltern pro Kind 30 Tage pro Jahr freistellen lassen, bei mehreren Kindern maximal 65 Tage im Jahr. Alleinerziehende haben pro Kind und Jahr 60 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld, bei mehreren Kindern maximal 130 Tage.
Arbeitnehmer sollten unbedingt darauf achten, dass sie sich mit den Regelungen im eigenen Arbeitsvertrag bezüglich Arztbesuche, Krankheitsausfälle und Vergütungen auseinandersetzen. Nicht alle Arbeitsverträge sind gleich und in manchen Fällen werden besondere Regelungen oder Ausschlüsse formuliert.
Veröffentlicht
27.01.2023