Arbeitszeugnis_Fallstricke

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Vorsicht, Fallstricke! So checken Sie Ihr Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist einer der wichtigsten Faktoren bei einer Bewerbung. Darum sollte man es genau prüfen. Hier sind die sieben wichtigsten Check-Punkte.


Wer zum ersten Mal ein Arbeitszeugnis erhält, ist in der Regel verunsichert. Meist klingt der Text ziemlich gut. Aber fast jeder weiß auch: Arbeitszeugnisse sind häufig sehr verklausuliert. Ist das Zeugnis im Ergebnis also richtig gut - oder eher nicht? Hier sind sieben Punkte, die Arbeitnehmer auf jeden Fall checken sollten:

Länge: Zeugnisse unter einer Seite Länge sind von der Wirkung her eher negativ, sagt Karrierecoach Walter Feichtner aus München. Sie legen nahe, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht besonders wertgeschätzt hat. Eineinviertel oder anderthalb Seiten sollten es schon sein. Mehr als zweieinhalb oder drei Seiten sind aber ebenfalls eher negativ, weil das Zeugnis dann häufig zu detailliert ist.

Formalien: Gleich zu Beginn sollte klar sein: Ist es ein End- oder ein Zwischenzeugnis? Außerdem muss das Dokument auf Firmenpapier ausgedruckt und die Rechtschreibung korrekt sein. Flüchtigkeitsfehler im Arbeitszeugnis lassen ebenfalls den Rückschluss zu, dass der Arbeitnehmer nicht geschätzt wurde.

Aufbau: Wichtig ist, dass das Zeugnis vollständig ist und alle Zeugnisbestandteile enthalten sind. Klingt der Text erst einmal positiv, es fehlt aber beispielsweise die Bewertung des Verhaltens, ist das Zeugnis insgesamt nicht mehr besonders gut, erklärt Thorsten Knobbe, Karrierecoach aus Dortmund. Im ersten Absatz müssen der Name, Geburtsdatum und Geburtsort des Arbeitnehmers stehen - sowie die Dauer der Beschäftigung, erläutert Feichtner. Außerdem gibt der Arbeitgeber dort an: Welche Funktion hat derjenige in der Firma übernommen? Im nächsten Absatz folgt eine kurze Beschreibung des Unternehmens.

Aufgaben: Viele Bewerber beachten diesen Part nicht genug, sagt Svenja Hofert, Karriereberaterin aus Hamburg. Eine Länge von einer halben bis einer ganzen Seite ist hier angemessen. Je ausführlicher die Angaben sind, desto eher können Personaler erkennen, ob man auf die ausgeschriebene Stelle passt. Wichtig ist auch zu bedenken, dass Berufstätige das Arbeitszeugnis häufig noch in zehn oder fünfzehn Jahren vorlegen müssen. Die Aufgaben sollten deswegen so formuliert sein, dass sie auch in zehn Jahren noch aktuell erscheinen.

Bewertung: Hier sollten mindestens vier oder fünf Sätze stehen - etwas zum Thema Arbeitsbereitschaft und Arbeitsbelastung, zu den Fachkenntnissen, sowie zu den Weiterbildungen. Wichtig ist eine zusammenfassende Beurteilung. Die Formulierung "stets zur vollsten Zufriedenheit" sowie "Wir waren mit seinen Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden" gleicht der Schulnote Eins, sagt Feichtner. Die Note Zwei bedeuten Formulierungen wie "zur vollsten Zufriedenheit" oder "stets zur vollen Zufriedenheit". Die Formulierung "zur vollen Zufriedenheit" steht für die Schulnote zwei bis drei. Steht dort nur "zur Zufriedenheit" deutet das schon darauf hin, dass der Arbeitgeber eher unzufrieden war.

Sozialverhalten: Hier ist wichtig, dass die Reihenfolge eingehalten wird, erklärt Knobbe. Es gilt der Grundsatz: Erst kommt der Vorgesetzte, dann folgen die Kollegen, und dann gegebenenfalls die Kunden. Kommen die Vorgesetzten in der Mitte oder hinten, ist das oft ein Zeichen, dass etwas nicht in Ordnung war. Sehr positiv ist eine Formulierung wie: "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich und einwandfrei."

Schlusssatz: Das Arbeitszeugnis endet schließlich mit dem Schlussabsatz. Dort sollte zunächst einmal der Grund des Ausscheidens festgehalten sein. Im Idealfall steht dort, dass man das Ende selbst herbeigeführt hat und man sich beruflich neu orientieren will, erläutert Feichtner. Gut ist auch, wenn der Arbeitgeber dem Berufstätigen anschließend für die Zusammenarbeit dankt - und er bedauert, dass er einen hervorragenden Mitarbeiter verliert. Ganz zum Schluss kommen die Wünsche für die Zukunft. Hier betont man, dass man für die Zukunft "weiterhin viel Erfolg" wünscht. Fehlt das "weiterhin" oder steht dort nur "Wir wünschen ihm alles Gute", kann das bedeuten: Wir sind froh, dass wir ihn los sind.

Auch wichtig: Verbesserung beim Arbeitszeugnis zeitnah einfordern

Nachteilige Formulierungen in Zeugnissen sollten Arbeitnehmer zeitnah ändern lassen. Je schneller man das macht, desto wahrscheinlicher ist, dass der Arbeitgeber sich noch gut an einen erinnern kann, sagt Walter Feichtner, Karrierecoach aus München. Grundsätzlich müsse der Arbeitgeber bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen noch ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen. Haben Arbeitnehmer Verbesserungswünsche fragen sie am besten erst einmal höflich beim Arbeitgeber nach, ob man bestimmte Formulierungen ändern kann. Am besten macht man dabei konkrete Vorschläge, welche Veränderungen man sich wünscht - und fordert nicht nur pauschal ein besseres Zeugnis ein. Text: Kristin Kruthaup


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Veröffentlicht
07.11.2016