Die Unterschrift auf einem Arbeitszeugnis muss nicht zwangsläufig vom obersten Vorgesetzten stammen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

© Foto:Jens Büttner / dpa

Arbeitszeugnis muss nicht vom obersten Chef ausgestellt sein

Das Arbeitszeugnis gilt als wichtiges Dokument, das den weiteren beruflichen Werdegang eines Arbeitnehmers maßgeblich beeinflussen kann. Aber wer darf ein solches Dokument eigentlich unterschreiben? Das hat nun ein Arbeitsgericht geklärt.


Ein Arbeitszeugnis muss nicht unbedingt vom obersten Chef ausgestellt sein. Es genügt, wenn das ein ranghöherer Mitarbeiter macht. Er muss dafür auch nicht unbedingt die Arbeit des Mitarbeiters aus eigener Anschauung kennen. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor, über das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 8 Sa 151/17). In dem konkreten Fall war eine Klinikmanagerin mit ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden und forderte ein neues Zeugnis. Die zweite Beurteilung hatte die Personalleiterin ausgestellt - und nicht wie zuvor der Klinikdirektor unterschrieben. Dagegen klagte die Frau. Die Richter entschieden aber, dass auch die Personalleiterin das Zeugnis unterschreiben darf. Sie sei ranghöher, was auch klar aus dem Zeugnis hervorgeht. Eine Zusammenarbeit zwischen der beurteilenden Person und dem Zeugnisempfänger sei nicht nötig. Dafür könne die Person, die das Zeugnis ausstellt, auch Angaben von Dritten heranziehen, die mit dem Mitarbeiter zusammengearbeitet haben.


Service-Info: Was ist eigentlich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Wie sieht es aus? Welche Anforderungen muss es erfüllen? Es empfiehlt sich, sein Zeugnis direkt nach Erhalt sorgfältig zu prüfen, um dem Arbeitgeber Änderungswünsche so schnell wie möglich mitzuteilen. Je früher Sie dies machen, desto größer ist Ihre Chance, dass Ihr Arbeitgeber Änderungen noch vornimmt. Denn die Frist, in der ein Recht auf Zeugnis-Korrektur besteht ist unter Umständen sehr kurz. Genaueres Wissen dazu können Sie unserer Checkliste "Qualifiziertes Arbeitszeugnis" entnehmen, die wir Ihnen zum kostenlosen Download als PDF anbieten. Das könnte Sie auch interessieren: Checkliste Arbeitsvertrag (PDF) Ratgeber "Formulierungen im Arbeitszeugnis" (PDF) Ratgeber "Unzulässige Codes im Arbeitszeugnis" (PDF)

Veröffentlicht
27.12.2018