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Das Vorstellungsgespräch lief prima, der Job gehört Ihnen. Doch jetzt liegt der Arbeitsvertrag vor - und Sie sind nicht mit allen Punkten einverstanden. Personalabteilung oder Chef - wer ist der richtige Ansprechpartner? Und wie gehen Sie nun am besten vor?
Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für ihren zukünftigen Job. In diesem Dokument ist unter anderem geregelt, wann, wo und wie lange Sie arbeiten, für welche Tätigkeiten Sie zuständig sind, welches Gehalt Sie bekommen, ob der Arbeitgeber Ihnen einen Geschäftswagen zur Verfügung stellt und ob Sie nebenbei auch woanders Geld verdienen dürfen. Schon vor der Bewerbung, spätestens aber vor der Vertragsunterzeichnung, sollten Sie sich Gedanken darüber gemacht haben, welche Aspekte Ihnen im zukünftigen Job besonders wichtig sind, und Informationen dazu eingeholt haben, welche Forderungen realistisch sind. Natürlich lohnt es sich dann, den Arbeitsvertrag genau unter die Lupe nehmen, um zu prüfen, ob sie mit allen Details einverstanden sind und ob sich an der einen oder anderen Stelle nicht vielleicht doch noch etwas mehr herausholen lässt.
Je größer das Unternehmen ist, bei dem Sie sich bewerben, desto wichtiger ist die Rolle, die HR-Mitarbeiter in ihrem Bewerbungsprozess spielen. In kleinen Unternehmen haben Sie vielleicht ausschließlich mit ihrem zukünftigen Vorgesetzten zu tun. In großen Konzernen sind es möglicherweise HR-Mitarbeiter, die im Auftrag der Fachabteilung die Anzeigen schalten, die Bewerbungen vorscannen, gegebenenfalls ein telefonisches Vorabgespräch mit Ihnen führen und Sie schließlich zum Vorstellungsgespräch einladen. Die Mitarbeiter der Personalabteilungen wissen, welche Rahmenbedingungen für die Stelle gelten sollen, welche Gehaltsspanne also zum Beispiel zur Verfügung steht oder ob Home-Office möglich ist. Im Zweifelsfall ist es aber der zukünftige Vorgesetzte, der von solchen Vorgaben – gegebenenfalls in Absprache mit seinen eigenen Chefs – abweichen kann, wenn er einen Bewerber unbedingt haben möchte. Ihn lernen Sie in der Regel spätestens im Vorstellungsgespräch kennen, wo Sie die Möglichkeit haben, die wichtigsten Aspekte des Arbeitsvertrags auszuhandeln.
Die Stellenausschreibung, auf die Sie sich vielleicht beworben haben, liefert bereits Informationen zu einigen Inhalten des Arbeitsvertrags, etwa zum Aufgabenbereich. Vielleicht haben Sie in ihren Bewerbungsunterlagen auch schon Konditionen genannt, etwa Ihre Gehaltsvorstellungen. Und spätestens im Vorstellungsgespräch sind diese Themen sowie andere wichtige Aspekte des Arbeitsvertrags thematisiert worden. Der Entwurf des Arbeitsvertrags sollte all dies aufgreifen und bei Bedarf Grundlage weiterer Verhandlungen sein. Aber natürlich kann es passieren, dass im Arbeitsvertrag Inhalte auftauchen, die vorher nicht oder anders besprochen wurden. Deshalb sollten Sie sich unbedingt Zeit nehmen, dieses Schriftstück vor der Unterzeichnung in Ruhe zu prüfen – und vom potentiellen Arbeitgeber fordern, dass er Ihnen die Möglichkeit dazu gibt. Fordern Sie Verhandlungen auf Augenhöhe:
Übrigens: Im Laufe Ihrer beruflichen Entwicklung in diesem und vielleicht auch anderen Unternehmen kann es immer wieder Gelegenheiten geben, in denen Sie die Inhalte Ihres Arbeitsvertrags auf den Prüfstand stellen und neu in Verhandlung zu treten wollen. Anlass dafür bieten nicht nur die regelmäßigen Mitarbeitergespräche, sondern auch Veränderungen wie das Ende der Probezeit, das Auflaufen eines befristeten Arbeitsvertrages oder eine anstehende Beförderung. Auch wenn sich Ihre persönliche Situation ändert, weil Sie beispielsweise Familie gegründet oder berufsbegleitend einen Master abgeschlossen haben haben, kann das ein Anlass sein, die Rahmenbedingungen Ihrer beruflichen Tätigkeit erneut auf den Prüfstand zu stellen.
Service-Infos: Die wichtigsten Infos zum Arbeitsvertrag haben wir Ihnen auch gebündelt zusammen gestellt. Laden Sie sich das Wichtigste auf einen Blick jetzt herunter:
Veröffentlicht
11.10.2018