Jobwechsel Kündigung Neustart © 10'000 Hours / Getty Images

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Öffentlicher Dienst muss Absage begründen

Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes müssen eine Job-Absage begründen. Wird diese Begründung unterlassen, ist das Verfahren fehlerhaft.


Schreibt die öffentliche Hand eine Stelle aus, muss jeder Bewerber dieselbe Möglichkeit haben, den Job zu bekommen. Abgelehnte Bewerber haben außerdem einen Anspruch darauf zu erfahren, warum sie nicht berücksichtigt wurden. Das bestätigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgericht in Köln. In dem verhandelten Fall suchte ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber einen Mitarbeiter und schrieb die Stelle aus. Ein Mann bewarb sich darauf. Er erhielt eine Absage - Gründe wurden ihm jedoch nicht genannt. Daraufhin klagte der Mann. Mit Erfolg: Das Auswahlverfahren musste erneut durchgeführt werden. Die öffentliche Hand müsse darlegen, warum sie einen Bewerber nicht berücksichtigt, entschieden die Kölner Arbeitsrichter (Az.: 17 Ga 77/15). Unterlegenen Bewerbern müsse binnen zwei bis vier Wochen vor der Stellenbesetzung erläutert werden, aufgrund welcher Umstände sie die Stelle nicht erhalten haben. Kommt der Arbeitgeber dieser Darlegungslast nicht nach, sei das Verfahren fehlerhaft. Übrigens: Der klagenden Mann bekam zwar in der Sache Recht - aber auch in der Wiederauflage des Verfahrens nicht den Job. Er sei aber optimistisch, bald ein Stellenangebot zu bekommen, ließ er durch seinen Anwalt mitteilen.


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Veröffentlicht
21.02.2017